Warum man eine Google-Bewertung nicht einfach löschen kann (und was das für Sie heißt)
Von Steffen Breitbarth · veröffentlicht am 18. August 2026 · zuletzt aktualisiert am 03. August 2026 · 2 Min. Lesezeit

Kurz gesagt:
Eine unliebsame Google-Bewertung löschen zu lassen, klingt nach der einfachsten Lösung. Rechtlich ist das deutlich enger begrenzt, als viele Betriebe annehmen.
Eine unliebsame Google-Bewertung einfach löschen zu lassen, klingt nach der einfachsten Lösung. Rechtlich ist das jedoch deutlich enger begrenzt, als viele Betriebe annehmen.
Nur zwei legitime Löschgründe
Google-Bewertungen lassen sich grundsätzlich nur aus zwei Gründen entfernen: wegen Rechtswidrigkeit (etwa Verleumdung, unwahre Tatsachenbehauptungen oder Beleidigung) oder wegen eines Verstoßes gegen die Google-Richtlinien (Spam, Themaverfehlung, Interessenkonflikt, Hassrede). Eine schlicht unangenehme, aber sachlich formulierte Meinung fällt in keine dieser beiden Kategorien.
Warum eine negative Meinung geschützt bleibt
Eine echte, sachlich formulierte Meinung – auch eine kritische – ist durch Art. 5 Grundgesetz geschützt und bleibt in aller Regel bestehen. Das BGH-„Spickmich"-Urteil hat zudem klargestellt: Unternehmen müssen sich grundsätzlich öffentlich bewerten lassen, auch ohne eigene Einwilligung. Einen pauschalen Rechtsanspruch auf Löschung des gesamten Profils gibt es nicht.
Was eine Löschung in der Praxis kostet
Eine anwaltliche Löschaufforderung kostet marktüblich etwa 150 bis 200 Euro netto pro Bewertung, teils als Pauschalpreis – manche Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten. Bei anonymen Verfassern läuft das Verfahren über Googles eigene Prüfung, was Tage bis Wochen dauern kann; bei bekannten Verfassern über eine Abmahnung.
Warum bei sogenannten Löschagenturen besondere Vorsicht gilt
Manche Dienstleister ohne Anwaltszulassung werben mit „garantierten" Löschungen – solche Löschagenturen operieren dabei teils selbst rechtswidrig und sind ihrerseits abmahnfähig. Ein Fachanwalt für Internetrecht kritisierte zuletzt öffentlich, dass neue Transparenz-Features berechtigtes Vorgehen gegen tatsächlich falsche Inhalte mit dem Verdacht der Reputationswäsche vermischen.
Was das für den eigenen Betrieb heißt
Wer auf Löschung als Hauptstrategie setzt, verlässt sich auf ein enges, teures und rechtlich unsicheres Verfahren, das bei echten Meinungen praktisch nie greift. Sinnvoller ist ein Prozess, der unzufriedene Kunden möglichst schon vor der Veröffentlichung abfängt – genau das ist der präventive Ansatz einer eingerichteten Vertrauens-Infrastruktur wie TrustWerk, exklusiv für Elektro- und SHK-Betriebe entwickelt.
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Häufige Fragen
Kann ich eine schlechte, aber ehrliche Bewertung löschen lassen?
In aller Regel nein, da eine sachlich formulierte Meinung durch die Meinungsfreiheit geschützt ist.
Was kostet eine anwaltliche Löschaufforderung?
Marktüblich etwa 150 bis 200 Euro netto pro Bewertung, teils als Pauschalpreis.
Was, wenn eine Bewertung eindeutig falsche Tatsachen behauptet?
Dann kann eine Meldung oder Abmahnung Aussicht auf Erfolg haben – im Zweifel empfiehlt sich anwaltliche Prüfung des Einzelfalls.
Ist eine Löschagentur ohne Anwaltszulassung eine sichere Wahl?
Nicht ohne Weiteres. Solche Anbieter operieren teils selbst rechtlich fragwürdig.
Fazit
Löschung ist kein verlässlicher Hebel gegen negative Bewertungen – rechtlich eng begrenzt, teuer und bei echten Meinungen praktisch wirkungslos. Ein präventiver Prozess, der Probleme vor der Veröffentlichung abfängt, ist der deutlich verlässlichere Weg. Diese Einordnung ersetzt keine individuelle Rechtsberatung – bei konkreten Fällen empfiehlt sich der Rat eines Fachanwalts für Internetrecht.
Quellen und redaktionelle Einordnung
- BGH-Urteil „Spickmich" zur Zulässigkeit von Bewertungsplattformen
- Art. 5 Grundgesetz (Meinungsfreiheit)
- SPIEGEL, 25.11.2025: „Verschwinden kritischer Rezensionen"
- TrustWerk-Praxiseinschätzung aus der laufenden Betreuung von Elektro- und SHK-Betrieben
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Über den Autor
Steffen Breitbarth ist Gründer von TrustWerk. TrustWerk entwickelt Bewertungs- und Vertrauenssysteme speziell für Elektro- und SHK-Betriebe mit Privatkunden. Mehr über TrustWerk →